Informationen zum Kurs
Die Qualifizierung „Quereinstieg Kinder- und Jugendhilfe“ richtet sich an Personen ohne klassische Ausbildung oder Studium der Sozialen Arbeit, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden möchten. Sie vermittelt die fachlichen, methodischen, rechtlichen und persönlichen Kompetenzen für die pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.
Die Inhalte dieser Onlineweiterbildung basieren auf dem Qualifizierungskonzept der IReSA gGmbH. Das Konzept wurde entwickelt, um Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger fundiert auf die professionelle Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe vorzubereiten und gleichzeitig dem steigenden Fachkräftebedarf zu begegnen.
Über den Menüpunkt “Kurs” gelangen Sie zur Startseite dieses Kurses. Auf dieser können Sie den Zugangstest durchführen. Wenn Sie zugangsberechtigt sind, wird Ihnen der Zugang eingerichtet.
Fragen und Antworten
Warum gibt es diese Qualifizierungsmaßnahme?
Sowohl die öffentliche als auch die freie Jugendhilfe sind mit einem erheblichen Fachkräftemangel konfrontiert. Wegen steigender Bedarfe von jungen Menschen und ihren Familien, können notwendige Angebote zum Teil nicht mehr in ausreichendem Maße aufrechterhalten werden. Fehlende Fachkräfte führen zu Überlastung des bestehenden Personals, hohen Fluktuationen und längeren Wartezeiten auf Hilfsangebote, selbst bei dringendem Bedarf.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger unsterstützen bereits jetzt in nennenswertem Umfang qualifizierte Fachkräfte.
Die Qualifizierungsmaßnahme gibt dem zur Zeit ungeregelten und uneinheitlichen Zugang zum Berufsfeld ein Rahmen und sichert so bewährte Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendarbeit.
Wie ist der Onlinekurs aufgebaut?
Der Onlinekurs besteht aus einem Theorie- und einem Praxispart.
Der Theoriepart ist in vier Module gegliedert und wird selbstständig erarbeitet. Jede Lektion des Theorieteils schließt mit einem Quiz ab. Für den erfolgreichen Abschluss ist eine Abschlussprüfung (Multiple Choice) erforderlich. Diese kann 2 mal wiederholt werden.
Im Praxisteil besprechen die Teilnehmenden in Online-Veranstaltungen Fallbeispiele mit den Mentor*innen.
Die gesamte Qualifizierung schließt mit einer Live-Online-Prüfung ab. Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld einen Fall zur Vorbereitung, der sich an den Inhalten der Module 1–5
orientiert.
Welchen Umfang und welche Dauer hat die Qualifzierung?
Der Theorieteil der Qualifizierung umfasst ca. 400 Stunden. Davon entfallen ca. 130 Stunden auf Webinare und Podcasts.
Der Praxispart umfasst ca. 200 Stunden.
Aufgrund des umfangreichen Lehrinhalts ist mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa einem Jahr zu rechnen.
Was kostet die Qualifizierung?
Die Qualifizierung wurde durch das BMBFSFJ gefördert. Für diejenigen, die die Qualifizierung bis 31.12.2027 abschließen, entstehen daher keine Kosten.
Wer kann an dieser Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen?
Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, als Personen, die nicht über eine Qualifikation verfügen, welche üblicherweise zur Anerkennung als Fachkraft genügt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Erzieherinnen und Erzieher können demnach nicht teilnehmen.
Teilnehmen können:
- Personen mit beruflicher Qualifizierung in einem anderen pädagogischen oder sozialen Beruf.
- Personen mit einer beruflichen Qualifizierung, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Praxis, besonderer Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe geeignet sind.
- Die Einzelheiten ergeben sich aus der Zugangsprüfung.
Gibt es einen Zugangstest?
Ja. Die Teilnahmevoraussetzungen werden in einem Zugangstest abgefragt. Sie müssen bei der Einstellung in einen Beruf nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich mich anmelde, ohne die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen?
Personen, die nicht die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden aus dem Kurs entfernt. Die Verwaltungskosten hierfür werden den nicht berechtigten Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
Werde ich nach erfolgreicher Qualifizierung automatisch durch das Landesjugendamt als Fachkraft anerkannt?
Die Anerkennung sogenannter Nichtfachkräfte durch die Landesämter unterliegt länderspezifischen Regelungen. Die Landesjugendämter der einzelnen Bundesländer legen hierbei unterschiedliche Maßstäbe an und prüfen jeden Einzelfall gesondert. Ob diese Qualifizierung in Kombination mit ihrer sonstigen beruflichen sowie persönlichen Eignung, Befähigung und Erfahrung zu einer Anerkennung als Fachkraft führt, muss im Einzelfall mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden. Eine Zusage auf Anstellung kann mit dem Abschluss der Qualifizierung deshalb nicht gegeben werden.
Erfülle ich nach erfolgreicher Qualifizierung die Voraussetzungen, um damit im Jugendamt zu arbeiten?
Die Voraussetzungen für eine Arbeit im Jugendamt sind in § 72 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach hat das Jugendamt grundsätzlich “Fachkräfte”, in der Regel also Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder auch Erzieherinnen und Erzieher oder Mitarbeitende aus verwandten Berufen zu beschäftigen. Viele Jugendämter sind jedoch vom allgemeinen Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit betroffen und stellen deshalb in bestimmten Bereichen auch sogenannte “Nichtfachkräfte” ein. Rechtlich ist dies auf Grundlage des § 72 Abs. 1 SGB VIII möglich. Danach können nämlich auch Personen angestellt werden, die “auf Grund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen”. Diese Kriterien können zum Beispiel durch Kombination aus Qualifizierung über den Onlinekurs mit praktischen Erfahrungen gegeben sein. Ob diese Qualifizierung in Kombination mit Ihren sonstigen Erfahrungen in der sozialen Arbeit zu einer Anerkennung als Fachkraft führt, muss im Einzelfall mit dem jeweiligen Jugendamt abgestimmt werden. Eine Zusage auf Anstellung kann mit dem Abschluss der Qualifizierung deshalb nicht gegeben werden.